Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von City Apartment Rhein-Neckar GmbH

Dies gilt für die City Apartment Rhein-Neckar GmbH, nachstehend Anbieter genannt, sowohl auch für die City Apartment Deutschland GmbH


I. Geltungsbereich
 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Vereinbarungen über die zeitlich begrenzte Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Gast, nachstehend Nutzer, erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

3. Geschäftsbedingungen des Nutzers finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Der Anbieter ist nicht zwingend Eigentümer des jeweiligen Apartments, sondern hat den Nutzungsgegenstand gegebenenfalls vom jeweiligen Eigentümer oder sonstigen Berechtigten zum Zwecke der vorübergehenden Beherbergung angemietet. Angeboten wird möblierter Wohnraum ausschließlich für begrenzte Zeit zum vorübergehenden Gebrauch.


II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
 

1. Der/die Beherbergungsvertrag/Buchungsvereinbarung kommt durch die Annahme des Antrags des Nutzers durch den Anbieter zustande. Dem Anbieter steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind der Anbieter und der Nutzer. Hat ein Dritter für den Nutzer bestellt, beispielsweise eine Firma oder Institution, haftet er/sie dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Nutzer als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem/der Beherbergungsvertrag/Buchungsvereinbarung, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte wird dann Vertragspartner.

3. Alle Ansprüche gegen den Anbieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebs beruhen.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Rechnungsstellung
 

1. Der Nutzer hat die Möglichkeit die Buchung vorab per Kreditkarte über unsere Webseite zu bezahlen, im dafür vorgesehenen Bereich (mit durch SSL-Verschlüsselung geschützter Eingabe) im Rahmen einer Vorauszahlung über die nachstehend genannten Zahlungsplattformen direkt die Nummer der Kreditkarte ohne Leerzeichen zwischen den Ziffern sowie das Gültigkeitsdatum (die verwendete Kreditkarte muss zum Zeitpunkt des Aufenthalts gültig sein) und das visuelle Kryptogramm eingibt. Der Anbieter hat als Zahlungsdienstleister SIX Payment Services (Europe) S.A. um Online-Zahlungen per Kreditkarte abzusichern. Die Zahlungskarte des Kunden wird von diesen Partnern einer Gültigkeitsprüfung unterzogen und kann aus mehreren Gründen abgelehnt werden: Karte gestohlen oder gesperrt, Kreditrahmen ausgeschöpft, Eingabefehler usw. Bei Problemen muss der Kunde sich einerseits an seine Bank wenden, und andererseits an den Anbieter und seine Zahlungsweise zu bestätigen. Die verfügbaren Online-Zahlungsmittel die auf der Zahlungsseite der Website genannt werden, können die Karten Visa und Mastercard sein.

2. Alle Apartments des Anbieters sind voll möbliert, eingerichtet (Küchenzeile mit Schrank und Kühlschrank, Bett, Kleiderschrank, Schreibtisch, TV-Gerät, Grundausstattung Kochgeschirr) und inventarisiert. Im Logispreis sind ebenfalls alle lauf. Betriebskosten für Strom, Wasser, Heizung, Internetverbindung über W/Lan, etc. pauschal enthalten. Der Nutzer hat für eine sachgemäße, nichtübertriebene Nutzung (Fair Usage) der lauf. Betriebskosten zu sorgen. Hier ist besonders auf einen sachgemäßen Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung zu achten. GEZ-Gebühren sind vom Nutzer, selbst zu tragen (Diese fallen lediglich bei entsprechender Registrierung beim örtlichen Einwohnermeldeamt an). Eine Vermittlungsgebühr muss nicht bezahlt werden.

3. Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Nutzer gebuchten Apartments, bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4. Der Nutzer ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden, bzw. vereinbarten, Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Nutzer veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein.

6. Die Preise können vom Anbieter ferner geändert werden, wenn der Nutzer nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Anbieters oder der Aufenthaltsdauer des Nutzers/der Nutzer wünscht und der Anbieter dem zustimmt.

7. Rechnungen des Anbieters ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt immer zum 1. eines jeden Monats, oder spät. 3 Werktage vor Anreisedatum. Bei Begleichung der jeweiligen Rechnung ist die Angabe der Rechnungsnummer als/im Verwendungszweck zwingend erforderlich, zwecks korrekter, buchhalterischer Zuordnung der Zahlung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Der Anbieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die jeweils zu der Zeit geltenden gesetzlichen Verzugszinsen, sowie eine pauschale Mahngebühr von 10,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

8. Der Anbieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, die Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.

9. Der Nutzer kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen, zurückbehalten oder mindern.


IV. Rücktritt des Nutzers (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Anbieters (No Show)

1. Ein Rücktritt des Nutzers von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Nutzer vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Anbieters zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Nutzers, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Bei Mehr als 14 Tage vor dem Anreisetag verbleibend, werden pauschal 119,00 Euro inkl. MwSt., pro Apartment fällig. Gleich oder weniger als 14 Tage vor dem Anreisetag verbleibend, werden 50% des Monatsbetrags bei Langzeitbuchungen, bzw. 50% des Gesamtbetrages bei einer Kurzzeitbuchung, pro Apartment fällig.

3. Der Nutzer/Bucher kann während des Aufenthaltes den/die Beherbergungsvertrag/ Buchungsvereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen im Voraus, zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen, schriftlich (e-mail) auflösen. In diesem Fall ist der Nutzer/Bucher verpflichtet die jeweiligen Logiskosten für das Apartment bis zum bestätigten Abreisedatum zu begleichen

4. Sofern zwischen dem Anbieter und dem Nutzer ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Nutzer bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Nutzers gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.

5. Bei vom Nutzer nicht in Anspruch genommenen Apartments hat der Anbieter die Einnahmen aus der Weitervergabe der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

6. Dem Anbieter steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Nutzer ist dann verpflichtet 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Apartments zu bezahlen. Dem Nutzer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


V. Rücktritt des Anbieters

1. Der Anbieter behält sich ein Sonderrecht zur (vorzeitigen) Auflösung der Buchungsvereinbarung mit einer Ankündigungsfrist von 2 Werktagen im Voraus, vor! (z.B. bei nicht fristgerechter Zahlung der fälligen Rechnungen, Lärmbelästigung, extreme Verschmutzung des Apartments o. ä.). Des Weiteren behält sich der Anbieter bei außergewöhnlichen Umständen (pandemische Notlagen, Vermeidung wirtschaftlicher Schäden durch unabwendbare Abgabe der jeweiligen Unterkünfte, etc.) vor, zu jedem Zeitpunkt, mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen im Voraus, die Buchungsvereinbarung aufzulösen.

2. Wird die Logiszahlung vom Nutzer/Bucher/Besteller nicht fristgerecht beglichen, behält sich der Anbieter das Recht auf Verweigerung der Nutzung auf das jeweilige Apartment für den jeweiligen Gast.

3. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Nutzers innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Interessenten nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Nutzer auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

4. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Punkt III Nr. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist dieser ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) Apartments unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
c) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
d) Ein Verstoß gegen oben genannte Klausel I Nr. 2 vorliegt.

6. Der Anbieter hat dem Nutzer von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7. Bei berechtigtem Rücktritt des Anbieters entsteht kein Anspruch des Nutzers auf Schadensersatz.


VI. Apartmentbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

1. Der Nutzer erhält spätestens zwei Werktage vor Anreisedatum eine e-mail mit allen Informationen zur Anreise, der Schlüsselabholung und dem Protokoll der Apartmentübernahme. Eine persönliche Schlüsselübergabe findet nicht statt.

2. Gebuchte Apartments stehen dem Nutzer ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der/die Schlüssel wird/werden am Anreisetag, ab 15.00 Uhr in einer unserer zentralen Schlüsselfächer der jeweiligen Stadt hinterlegt. In der Regel erhält der Nutzer 1 Schlüssel für Gebäudeeingangstür und 1 Schlüssel für Wohnungseingangstür und ggf. 1 Briefkastenschlüssel. Zweitschlüssel werden in der Regel nicht vergeben. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des Apartments, es sei denn dies wurde schriftlich und ggf. gegen Aufpreis mit dem Anbieter vereinbart (Early Check-In).

3. Der Nutzer ist während seines Aufenthaltes in allen Häusern selbst für die laufende Reinigung des Apartments verantwortlich. Entsprechende Reinigungsutensilien werden zur Verfügung gestellt. Eine einmalige Endreinigung berechnen wir dem Nutzer mit 60,00 Euro, inkl. MwSt. Dieser Service ist nicht stornierbar. So gewährleistet der Anbieter, dass die nachfolgenden Gäste immer ein gereinigtes Apartment vorfinden. Handtücher und persönlichen Gegenstände sind vom Nutzer selbst mitzubringen. Bettwäsche ist in allen Apartments vorhanden.

4. Der Nutzer erhält spätestens am Anreisedatum ein Protokoll der Apartmentübergabe. Der Nutzer des Apartments verpflichtet sich dieses Protokoll auszufüllen und binnen drei Tage nach Anreisedatum an den Anbieter zurück zu schicken. Dies kann per Email, Fax, oder Postbrief erfolgen. Schickt der Nutzer dieses Protokoll später als drei Tage nach Anreisedatum, oder gar nicht an den Anbieter zurück, kann dieser das Protokoll ablehnen und bei Abreise festgestellte Mängel/Schäden und daraus resultierende Reparaturmaßnahmen dem Nutzer/Bucher in Rechnung stellen.

Das Anreiseprotokoll wird mit dem tatsächlichen Ist-Zustand des Apartments am Tag der Abreise verglichen. Festgestellte Mängel/Schäden, welche nicht im Anreiseprotokoll schriftlich erfasst sind, werden ggf. durch qualifizierte Fachfirmen behoben und dem Nutzer/Bucher in Rechnung gestellt. Der Nutzer/Bucher haftet für verursachte Schäden, insbesondere wenn er Versorgungs- und Abwasserleitungen, elektronische Installationen, Toiletten- und Heizungsanlagen unsachgemäß behandelt hat. Ebenso haftet der Nutzer/Bucher für verursachte Brand- und Wasserschäden. Wir empfehlen, dass der Nutzer seine Haftpflichtversicherung überprüft. Es werden dem Nutzer keine baulichen Veränderungen, wie z.B. Um- oder Einbauten, Installationen, Bohrungen etc. gestattet. Gewünschte bauliche Veränderungen sind vorher mit dem Anbieter zu besprechen. Für Schäden durch nicht genehmigte bauliche Veränderungen haftet der Nutzer/Bucher zu 100%.

5. In unseren Studios und Apartments ist das Rauchen nicht gestattet. (Ausnahme: auf den Balkonen, der jeweiligen Apartments). Sollte dennoch geraucht werden, müssen wir eine zusätzliche Grundreinigung in Höhe von EUR 250,00 in Rechnung stellen. In Rücksichtnahme auf Allergiker ist die Mitnahme von Haustieren nicht gestattet.

6. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Anbieter, aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr, 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Benutztes Geschirr muss ordentlich gespült und in den Schränken verstaut werden. Der Kühlschrank ist vollständig zu leeren: keine Lebensmittel, Getränke etc. zurücklassen. Das Apartment sollte besenrein (ordentlich durchkehren und grobe Verschmutzungen beseitigen) übergeben werden. Anderenfalls berechnet der Anbieter dem Nutzer weitere 60,00 Euro, inkl. MwSt., für eine Sonderreinigung. Verbliebene Gegenstände des Nutzers werden vom Anbieter entfernt und auf Kosten des Nutzers/Buchers (10,00 Euro, inkl. MwSt. / Kubikmeter / Tag) für einen Zeitraum von 2 Monaten eingelagert. Holt der Nutzer seine Gegenstände nicht binnen 2 Monaten ab werden diese ebenfalls zu dessen Kosten durch den Anbieter entsorgt. Vertragliche Ansprüche des Nutzers werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht frei, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Für den Verlust der Schlüssel für die Schließanlage des Hauses, der Apartmenttür, oder des Briefkastens werden dem Nutzer/Bucher pauschal 100,00 Euro, inkl. MwSt., pro Schlüssel in Rechnung gestellt. Sperrt sich der Nutzer aus, indem er den Schlüssel im Apartment lässt und die Tür von außen zuzieht, können wir die Apartmenttür im Zeitraum von 8.00 – 18.00 Uhr, von Montag – Freitag, gegen eine Pauschale von 100,00 Euro, öffnen. Nach 18.00 Uhr, sowie samstags, sonntags und an Feiertagen muss ein Schlüsseldienst beauftragt werden. Hier beträgt die Kostenpauschale 250,00 Euro. Steckt der Schlüssel innen im Schloss, muss in jedem Fall der Schlüsseldienst beauftragt werden. Die Kosten für den Einsatz des Schlüsseldienstes sind zu 100% vom Nutzer/Bucher zu tragen.


VII. Haftung des Beherbergungsbetriebs

1. Der Anbieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Anbieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllung gleich.

2. Für eingebrachte Sachen haftet der Anbieter dem Nutzer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Nutzer nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Anbieter Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Anbieters gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet der Anbieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Nutzer werden mit Sorgfalt behandelt. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.

5. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die dieser selbst, seine Mitarbeiter oder seine Besucher im jeweiligen Apartment oder am Inventar selbst schuldhaft verursacht hat.

6. Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage gegen Entgelt zurückgesendet. Der Anbieter verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 3 Monaten.

7. Soweit der Anbieter für den Nutzer Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt dieser im Namen und auf Rechnung des Nutzers; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

8. Der Anbieter stellt dem Nutzer in allen Apartments eine W/Lan-Internetverbindung zur Verfügung. Weitere Kosten, die durch die Nutzung der Internetverbindung entstehen (z.B. kostenpflichtige oder illegale Downloads etc.), sind vom Nutzer selbst zu tragen. Bei Anreise stellt der Anbieter dem Nutzer den Router und die Zugangsdaten für die WLAN-Verbindung zur Verfügung. Beide Parteien sind sich einig, dass der Nutzer allein für die Nutzung der Internetverbindungen und die illegale Internetnutzung verantwortlich ist. Bei illegaler Nutzung kann der Anbieter die Internetverbindung ohne Vorankündigung sperren. In diesem Fall hat der Nutzer keinen Anspruch auf Preisminderung. Der Anbieter weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass die Zugangsvermittlung im Rahmen eines öffentlich genutzten W/LANs besondere Risiken für die Datensicherheit in sich birgt. Diese Risiken sind gegenüber einer herkömmlichen Zugangsvermittlung über drahtgebundene Telekommunikation noch einmal wesentlich gesteigert. Der Anbieter trägt ausdrücklich keine Haftung dafür, dass ein Dritter, die über das W/Lan übertragenen Daten des Nutzers, mitspeichert oder modifiziert.

Der Nutzer verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Benutzung des Internets. Er versichert im Rahmen der Benutzung keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, sowie gegen sonstige Rechte Dritter zu verstoßen. Ein Verstoß hiergegen berechtigt den Anbieter einer sofortigen außerordentlichen Auflösung der Buchungsvereinbarung und Ausschluss des Nutzers vom Internet durchzuführen. Der Nutzer stell den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund widerrechtlicher Nutzung des Internets frei. Der Nutzer unterrichtet den Anbieter unverzüglich von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des Internets.
Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen des Nutzers oder Dritter und sonstige mittelbare und unmittelbare Folgeschäden.


VIII. Schlussbestimmungen / Allgemeines

1. Unsere Büro- und Servicezeiten sind von Montag bis Freitag von 8.00 – 17.00 Uhr. Bei Notfällen (Wasserrohrbruch, Schlüsselverlust o. ä.) erreichen Sie unseren Notfallservice unter: 0621 / 437 313 21.

2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Nutzer oder Bucher sind unwirksam.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Anbieters.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Anbieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Kontakt Hauptbüro

City Apartment Rhein-Neckar GmbH
Berliner Str. 22a
68161 Mannheim

Telefon: +49 (0) 621 / 437 313 20
E-Mail: info@city-apartment-deutschland.de